In der Schweiz ist die Volksschule seit 1798 den kantonalen Erziehungsräten unterstellt und nicht mehr den kirchlichen Institutionen. Erst 1815 trat eine Zürcher Schulordnung in Kraft, die die Kinderarbeit in Fabriken unter 10 Jahren verbot, 1837 wurde das Verbot auf Kinder bis 12 Jahre ausgeweitet. 1833 wurde die Universität Zürich eingeweiht.*